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AGB Alisch Getränke GmbH

1.Für alle Lieferungen und solche aus zukünftigen Geschäftsabschlüsse, sind die nachstehenden Vertraglichen Vereinbarungen und Bedingungen (AGB) maßgebend. Werden einzelne Passagen dieser Bedingungen unwirksam, gelten die restlichen weiterhin wie aufgeführt.

2.Die von uns dar gestellten Angebote sind freibleibend und unverbindlich und unsere Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Wird/wurde die Lieferung ausgeführt oder die Bestellung erteilt, zählen die Aufträge als angenommen.

3.Bestellung und Lieferung werden zu öffentlichen Geschäftszeiten erledigt. Der Abnehmer ist nicht berechtigt, durch von uns nicht verursachte Lieferschwierigkeit und bei Betriebsstörungen vom Vertrag zurück zu treten oder Schadensersatzansprüche gegen uns zu errichten. Sollte, in den Augen des Abnehmers, Schadensersatzansprüche gestellt werden, können diese nur greifen, wenn von unserer Seite her eine grobe Fahrlässigkeit besteht oder unter Vorsatz gehandelt wurde. Die Angaben über Lieferzeiten sind unverbindlich.

4.Entstandene Terminüberschreitungen rechtfertigen nicht zum Schadensersatz. Für abgestimmte Lieferungen außerhalb der üblichen Geschäftszeiten werden zusätzliche Kosten berechnet.

5.Sollten Beanstandungen bei Warenlieferung oder Abholung (Voll- und Leergut), wie Sorte, Art, Gebinde oder Mengen vorhanden sein, müssen diese bei Empfang oder Abholung sofort geltend gemacht werden. Sind nach Lieferung offensichtliche Mängel zu erkennen, müssen diese schriftlich innerhalb von 3 Tagen gemeldet werden, wenn es sich um berechtigte Mängel handelt. Ansonsten ist die Geltendmachung der/des Mängel ausgeschlossen. Der Abnehmer hat das Recht auf eine Ersatzlieferung wenn der Mangel berechtigt ist. Gewährleistung durch falsche, unsachgemäße Lagerung und Behandlung der Ware ist ausgeschlossen.

6.Die Lieferung erfolgt bis hinter der ersten verschließbaren Tür des jeweiligen Kunden.

7.Mit der Ablieferung hinter der ersten verschließbaren Tür, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs der Ware auf den Kunden über. Also erfolgen Transportleistungen hinter der ersten Tür auf Kundenwunsch und Risiko des Käufers.

8.Bei Lieferung gilt die aktuelle Preisliste zum Zeitpunkt der Bestellung. Stehen Preiserhöhungen an, werden diese angekündigt und zum besagten Termin treten diese in Kraft.

9.Die Rechnungen sind sofort in bar zu begleichen, sofern eine andere Zahlungsweise nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Sollten die Zahlungen durch Wechsel, Banklastschrift oder Check eingehen, tritt die Erfüllung der Zahlung erst nach Eingang der Gutschrift ein. Es ist uns gestattet, bei noch nicht erfüllten Verträgen oder für Kommissionsgeschäfte, für die Ware eine Sicherheitsleistung zu verlangen.

10.Bei Zahlungsverzug kommt der § 204 BGB zur Anwendung und wir sind berechtigt Mahngebühren und Verzugszinsen in Höhe des von den Banken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite, mindestens aber 8 Prozent über den jeweiligen Basiszins zu berechnen.