1.Für alle Lieferungen und solche aus zukünftigen Geschäftsabschlüsse, sind die nachstehenden Vertraglichen Vereinbarungen und Bedingungen (AGB) maßgebend. Werden einzelne Passagen dieser Bedingungen unwirksam, gelten die restlichen weiterhin wie aufgeführt.
2.Die von uns dar gestellten Angebote sind freibleibend und unverbindlich und unsere Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Wird/wurde die Lieferung ausgeführt oder die Bestellung erteilt, zählen die Aufträge als angenommen.
3.Bestellung und Lieferung werden zu öffentlichen Geschäftszeiten erledigt. Der Abnehmer ist nicht berechtigt, durch von uns nicht verursachte Lieferschwierigkeit und bei Betriebsstörungen vom Vertrag zurück zu treten oder Schadensersatzansprüche gegen uns zu errichten. Sollte, in den Augen des Abnehmers, Schadensersatzansprüche gestellt werden, können diese nur greifen, wenn von unserer Seite her eine grobe Fahrlässigkeit besteht oder unter Vorsatz gehandelt wurde. Die Angaben über Lieferzeiten sind unverbindlich.
4.Entstandene Terminüberschreitungen rechtfertigen nicht zum Schadensersatz. Für abgestimmte Lieferungen außerhalb der üblichen Geschäftszeiten werden zusätzliche Kosten berechnet.
5.Sollten Beanstandungen bei Warenlieferung oder Abholung (Voll- und Leergut), wie Sorte, Art, Gebinde oder Mengen vorhanden sein, müssen diese bei Empfang oder Abholung sofort geltend gemacht werden. Sind nach Lieferung offensichtliche Mängel zu erkennen, müssen diese schriftlich innerhalb von 3 Tagen gemeldet werden, wenn es sich um berechtigte Mängel handelt. Ansonsten ist die Geltendmachung der/des Mängel ausgeschlossen. Der Abnehmer hat das Recht auf eine Ersatzlieferung wenn der Mangel berechtigt ist. Gewährleistung durch falsche, unsachgemäße Lagerung und Behandlung der Ware ist ausgeschlossen.
6.Die Lieferung erfolgt bis hinter der ersten verschließbaren Tür des jeweiligen Kunden.
7.Mit der Ablieferung hinter der ersten verschließbaren Tür, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs der Ware auf den Kunden über. Also erfolgen Transportleistungen hinter der ersten Tür auf Kundenwunsch und Risiko des Käufers.
8.Bei Lieferung gilt die aktuelle Preisliste zum Zeitpunkt der Bestellung. Stehen Preiserhöhungen an, werden diese angekündigt und zum besagten Termin treten diese in Kraft.
9.Die Rechnungen sind sofort in bar zu begleichen, sofern eine andere Zahlungsweise nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Sollten die Zahlungen durch Wechsel, Banklastschrift oder Check eingehen, tritt die Erfüllung der Zahlung erst nach Eingang der Gutschrift ein. Es ist uns gestattet, bei noch nicht erfüllten Verträgen oder für Kommissionsgeschäfte, für die Ware eine Sicherheitsleistung zu verlangen.
10.Bei Zahlungsverzug kommt der § 204 BGB zur Anwendung und wir sind berechtigt Mahngebühren und Verzugszinsen in Höhe des von den Banken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite, mindestens aber 8 Prozent über den jeweiligen Basiszins zu berechnen.
11.Bei Rücklastschriften sind wir berechtigt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15 € zu berechnen, wobei der offene Betrag vom ersten Tag an mit Verzugszinsen von mindestens 8 Prozent über den jeweiligen Basiszins der Bank erhoben und gesondert in Rechnung gestellt wird.
12.Nur leihweise überlassen werden dem Kunden Kisten, Paletten, Fässer, Kohlenstoffhaltigen usw. Das erhobene Pfandgeld für Mehrwegflaschen, Kisten, Fässer und Kohlensäureflaschen usw. erfolgt nach dem jeweils gültigen Pfandsatz und wird mit der Rechnung bezahlt. Der Abnehmer ist verpflichtet, das Leergut in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben. Sollte der Abnehmer das Leergut nicht zurück geben, ist er verpflichtet Schadensersatz in Höhe des Wiederbeschaffungswertes abzüglich des bezahlten Pfandsatzes, zu zahlen. Wir sind berechtigt, vorhandenes Leergut nur zurück zunehmen, wenn es mit der Menge der gelieferten Ware überein stimmt.
13.Als Leergut gelten keine Einwegflaschen/Einwegverpackungen und werden von uns nicht angenommen. Für diese Entsorgung ist der Abnehmer verantwortlich. Handelt es sich um Pflichtbepfandete Einwegartikel, die es in allen Handelsstufen gibt und die wir nicht führen, werden diese ebenfalls nicht zurück genommen.
14.Kauft ein Abnehmer Kohlensäureflaschen, ist er verpflichtet diese bei leerem Zustand sofort an uns zurück zu geben. Eine handelsübliche Miete der Kohlensäureflasche beginnt ab dem 3 Monat des Lieferdatums. Der Wiederbeschaffungswert sowie der vom Abnehmer entrichtete Pfand der Kohlensäureflasche wird berechnet wenn, ein Ablauf von 12 Monaten besteht oder eine Beendigung der Geschäftsbeziehung vorliegt
15.Für Leergut insgesamt welches, bei Beendigung der Geschäftsbeziehung nicht zurück gegeben wird können wir ebenfalls den Wiederbeschaffungswert zum Tagesneuwert abzüglich des gezahlten Pfands verlangen.
16.Die Ware bleibt unser Eigentum solange der Abnehmer nicht die offenen Rechnungen sowie weitere Forderungen, wenn vorhanden, beglichen hat. Wir sind berechtigt unsere Ware wieder in Besitz zu nehmen, wenn ein Rücktritt oder Zahlungsverzug des Abnehmers vorliegt. Sollte diese Situation entstehen willigt der Abnehmer schon jetzt ein, das unsere Mitarbeiter sein Grundstück betreten dürfen um die Ware abzuholen. Der Abnehmer darf die gezogene Ware an dritte veräußern, sofern ein ordnungsgemäßer Geschäftsbetrieb besteht. Der Abnehmer willigt ein, dass er die Forderung aus der Weiterveräußerung unserer Ware bei bestehenden offenen Rechnungen, an uns -abtritt.
17.Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der von uns gelieferten Waren ist nicht erlaubt.
18.Wir sind berechtigt, personenbezogene Daten der Kunden / Abnehmer im Rahmen des Geschäftsverkehrs zu speichern, zu übermitteln, zu bearbeiten und zu löschen. Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen. Es sei denn es wurde damit grob Fahrlässig oder unter Vorsatz von uns gehandelt.
19.Durch die Bestellung erkennt der Abnehmer die vorstehenden Geschäftsbedingungen an. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
20.Der Hauptsitz der Betriebsstätte des Lieferanten, ist für die Abnehmer der Erfüllungsort sowie der Gerichtsstand.
Stand März 2013
Getränke Alisch GmbH
Lindenpark 15 – 15898 Neuzelle